Fachanwalt für Strafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich Ihre Interessen in allen Stadien des Strafverfahrens, beginnend ab dem Ermittlungsverfahren, über die Hauptverhandlung vor Gericht, bis in das gerichtliche Rechtsmittelverfahren.

Ein Strafverfahren stellt für den persönlich Betroffenen in der Regel eine sehr belastende und unter Umständen sogar existenzbedrohende Situation dar. Insbesondere wenn zunächst Untersuchungshaft angeordnet worden ist, stellt dies auch für die Angehörigen eine Ausnahmesituation dar.

Es ist für den Verfahrensausgang von entscheidender Bedeutung, dass Sie frühzeitig mit meiner Kanzlei Kontakt aufnehmen.

Gerade im Strafverfahren können Sie ohne anwaltlichen Beistand schnell Fehler begehen, die später nur schwer oder gar nicht mehr korrigiert werden können. Bestenfalls lassen Sie sich bereits in, bzw. vor der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich von mir vertreten.